Diebstahlsicherungsanlagen: In vielen Kaufhäusern wird die Ware elektronisch gesichert. Von den Diebstahlsicherungsanlagen können durchaus Gefahren für den Schrittmacherträger ausgehen, zumal diese nicht immer sicher als solche zu erkennen sind. Zumeist sehen sie wie Raumteiler aus und befinden sich am Ein- und Ausgang oder im Bereich der Kassenzone. In aller Regel können diese einen Schrittmacher nur für die Dauer des Aufenthaltes des Patienten in der Nähe der Sicherungstechnik stören. Deshalb der Grundsatz: Nicht in diesen Bereichen stehenbleiben, sondern zügig durchschreiten. Es gab Einzelfallberichte, daß Diebstahlsicherungsanlagen in seltenen Fällen zu Totalausfällen von Herzschrittmachern geführt haben sollen. Es ist m.E. wichtig, dies zu wissen, ohne Panik zu machen. Sollte es nähere Erkenntnisse hierzu geben, werde ich auf dieser Seite Stellung beziehen.
Großsender: Um Großsender (einige 100kW und MW- Bereich) sollten Sie einen größeren Bogen machen. Diese Bereiche sind zumeist ausgeschildert und ohnehin weiträumig abgesperrt. Kleinere Regionalsender und Umsetzer bergen keine Gefahren der Störbeeinflussung in sich.
Fliegen und Tauchen: Sie können mit Ihrem Schrittmacher ganz normal eine Flugreise antreten, wenn es Ihr sonstiger Gesundheitszustand erlaubt. Für den Fall der Fälle sollten Sie sich aber vor der Reise nach einem Zentrum am Zielort erkundigen, welches Ihren Schrittmacher ggf. nachsorgen kann. Die Personenkontrollanlagen am Flughafen sind für Ihren Schrittmacher unbedenklich. Bedenken Sie jedoch, daß Sie Metall in sich tragen und der Metalldetektor möglicherweise Alarm schlägt, selbst wenn Sie völlig entkleidet sind. Zeigen Sie deshalb Ihren Schrittmacherausweis vor und bitten Sie das Sicherheitspersonal ggf. um eine manuelle Kontrolle. Der Luftdruck in der Kabine moderner Verkehrsflugzeuge entspricht während des Fluges in etwa dem Luftdruck in 1500m Höhe. Dies ist für Ihren Schrittmacher unproblematisch. Wenn Sie tauchen wollen müssen Sie bedenken, daß mit zunehmender Tauchtiefe ein Überdruck auf Ihren Schrittmacher einwirkt. Schrittmacher, die nach gängigen Normen gebaut wurden, müssen einen Überdruck von 0.5 bar aushalten, das entspricht etwa 5 m Tauchtiefe. Tiefer sollten Sie sich also nicht hinab wagen.
Medizinische Diagnostik und Therapie: Bitte teilen Sie jedem behandelnden Arzt mit, daß Sie Träger eines implantierten Herzschrittmachers sind. Er wird dann versuchen, potentiell gefahrvolle Maßnahmen durch Alternativen zu ersetzen. Grundsätzlich problematisch für alle Schrittmacherpatienten ist im Rahmen der bildgebenden Diagnostik die Kernspintomografie (MRT), im Rahmen der Physiotherapie die Kurzwellen- und Mikrowellentherapie und viele Formen des gepulsten Reizstromes. Bitte fragen Sie Ihren Arzt. Seit kurzer Zeit gibt es Schrittmachersysteme auf dem Markt, welche "bedingt MR-kompatibel" sind. Das setzt jedoch den Einsatz eines speziellen Schrittmachers und spezieller Elektrodensysteme voraus. Der Einbau nur eines MR-tauglichen Aggregates an die "alten" Elektroden bei einem Wechsel z.B. ist somit nutzlos. Auch muß der SM vor und nach der MR-Untersuchung kontrolliert und umprogrammiert werden, was den logistischen Aufwand nochmals erhöht.